Dein VW Golf oder VW Golf Kombi oder e-Golf oder den ID 3

Unsere Fahrschulfahrzeuge für die Ausbildung zur Klasse B und B197, VW Golf Kombi und ein e-Golf  und der ID 3 stehen für dich bereit. Das sind ideale Fahrzeuge, um damit als FahrschülerIn die Straßen zu durchkreuzen. Damit bekommst Du ein gutes Gefühl für das Auto und den Verkehr und wirst bald ein sicherer und souveräner Driver. Was steckt alles in der Führerscheinklasse B ( PKW ab 17/18 Jahren)? Hier die Stichworte, die Du kennen solltest: Du darfst damit Kraftfahrzeuge fahren, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Wenn Du diesen Führerschein machst, sind die Klassen AM und S inklusive. Klingt komplizier? Wir erklären es Dir gerne auch persönlich.

Die Klasse B197 ist neu ab 01.04.2021   (Prüfung auf Automatik und trotzdem Schaltwagen fahren) PKW ab 17/18 Jahren Ausbildungsumfang wie Klasse B

Stressfreie Automatik Prüfung und trotzdem bereit für Schaltwagen ohne Beschränkung bei Klasse B.

In der Ausbildung integriert sind 10 Std. auf Schaltgetriebe und eine mind. 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer/der Fahrlehrerin bei der festgestellt wird, dass der Bewerber/die Bewerberin in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu Fahren.

Die 10 Stunden auf Schaltwagen sind Teil der normalen Ausbildung, kommen also nicht obendrauf.

Vorteile:

  •  entspannter in die Prüfung
  •   mehr Konzentration auf den Straßenverkehr
  •   kein „Abwürgen“ des Motors

Bitte beachten:

Bei Erweiterungen auf Klasse BE, C1, C1E, C, CE beschränkt sich die Fahrerlaubnis auf Automatik (außer es wird eine Schaltprüfung zusätzlich abgelegt).Das gilt nur bei der Klasse B197 !!!!!

Info`s auch gerne unter Tel: 01728712810

 

 

 

 

 

 

 

B196

Voraussetzungen sind Mindestalter 25 Jahre, Mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheins. Dieses Recht gilt nur innerhalb von Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 ist nach  §15FeV nicht möglich.

Theorie:   4 Unterrichtseinheiten a` 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht.

Praxis:      5 Unterrichtseinheiten a` 90 Minuten

Keine theoretische oder praktische Prüfung erfolrderlich.

Die Ausbildung erfolgt nur auf dem eigenen Roller/Motorrad ( wird nicht mit dem Fahrschulfahrzeug angeboten ) !

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