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FAQ zur Führerscheinprüfung bei TÜV SÜD

Häufig gestellte Fragen

 

PRÜFTERMIN KANN NICHT WAHRGENOMMEN WERDEN!

 

 

  • Was muss ich tun, wenn ich an der Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen kann?

    Bitte informieren Sie unverzüglich und vor dem vereinbarten Termin unser Kundenservicecenter.  Den genauen Ablauf dazu finden sie unter „Meldung der Nichtteilnahme“. Zusätzlich informieren Sie bitte auch Ihre Fahrschule.

    Die Gebühr für diese Fahrerlaubnisprüfung fällt im Krankheitsfall nicht an, sobald Sie sich unverzüglich abgemeldet haben und bis spätestens 7 Tage nach Ihrem Prüfungstermin ein ärztliches Attest eingereicht haben. Den genauen Ablauf dazu finden Sie unter „Nachweis im Krankheitsfall“ und „erforderliche Angaben im Attest“.

 

Können Sie an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen, liegt die Verantwortung bei Ihnen als Bewerber / Bewerberin, dies der prüfenden Stelle TÜV SÜD mitzuteilen. Der folgende Ablauf stellt dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Gebühr für Ihre amtliche Fahrerlaubnisprüfung nicht anfällt.

 

1. Meldung der Nichtteilnahme

Sobald Sie fest stellen, dass Sie an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen können, informieren Sie unverzüglich und vor dem vereinbarten Termin unser Kundenservicecenter.

* Pflichtfelder

 

2. Nachweis im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall haben Sie dann die Möglichkeit bis zu 7 Tage nach Ihrem Prüfungstermin ein ärztliches Attest einzureichen. Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Dateigröße: max. 5 MB.

Nachweis*

Entschuldigung
Keine ausgewählt

Weitere Informationen zum Datenschutz

* Pflichtfelder

 

3. ERforderliche Angaben im Attest

Aus diesem Attest muss hervorgehen, dass Sie im Zeitraum von tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj krankheitsbedingt an Ihrer jeweiligen Fahrerlaubnisprüfung (Theorie oder Praxis) nicht teilnehmen konnten. Das Attest muss somit folgendes enthalten: 

► Titel des Dokuments: Attest
► 
Vor-/Nachname
► 
Anschrift
► 
Geburtsdatum
► 
Art der Prüfung (handelt es sich um die theoretische oder praktische Fahrerlaubnisprüfung)
► 
Unterschrift des Arztes
► 
Praxisstempel
► 
Ausstellungsdatum

Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z. B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden

 

4. Bearbeitung und Gebühren

Das Attest wird anschließend durch TÜV SÜD bearbeitet. Haben Sie sich unverzüglich abgemeldet, das Attest fristgerecht eingereicht und enthält das Attest die genannten Vorgaben, fällt für Sie die Prüfungsgebühr nicht an.

 

5. Sonstiges

Sie können sich jederzeit an unser Kundenservicecenter unter KSC-FE@tuvsud.com wenden.

 

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Bitte beachten Sie, dass bei einer unverschlüsselten Übermittlung – insbesondere per E-Mail – keine Gewähr für die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Daten besteht. Wir empfehlen daher ausdrücklich die Nutzung unseres sicheren Kontaktformulars zur Übermittlung sensibler Unterlagen wie Nachweise oder Atteste.
Ihre übermittelten Nachweise werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO
 Empfänger: Ausschließlich berechtigte interne Stellen
 Speicherdauer: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben
 Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO

 

Bezahlverfahren für die Führerscheinprüfung bei TÜV SÜD

  • Kann ich die Prüfgebühr vor der Prüfung beim Prüfer bezahlen?

    Nein, die Prüfung kann nicht direkt beim Prüfer bezahlt werden. 

  • Was ist ein Kostenvorschuss?

    Der Kostenvorschuss ist eine Aufstellung Ihrer voraussichtlichen Prüfungsgebühren. Falls eine Prüfung wiederholt werden muss, erhalten Sie automatisch einen neuen Kostenvorschuss.

  • Erhält jeder einen Kostenvorschuss?

    Nein, nur Bewerber, die die Prüfungsgebühr direkt bei TÜV SÜD abrechnen, also wenn die Bezahlung der Prüfgebühr nicht über die Fahrschule abgewickelt wird.

  • Wann bekomme ich den Kostenvorschuss?

    Registrieren Sie sich bitte am Drivers Club, sobald Sie die Aufforderung dazu bekommen. Ihr Kostenvorschuss ist dann unter dem Reiter „Dokumente“ hinterlegt. 

  • Wie muss ich bezahlen?

    Die Zahlung kann anhand der im Kostenvorschuss angegebenen Daten per Überweisung erfolgen. Dazu wird für jeden Kostenvorschuss eine individuelle IBAN angegeben. Bitte bewahren Sie den Kostenvorschuss daher bis zum Abschluss Ihrer Fahrerlaubnisprüfung auf.

  • Muss ich den gesamten Betrag bezahlen?

    Die Bezahlung einzelner Leistungen (z. B. Theorie- oder Praxisprüfung) ist möglich. Dazu muss jeweils die im Kostenvorschuss angegebene IBAN verwendet werden.

  • Bis wann muss ich bezahlen?
    Die Zahlung muss 6 Tage vor Prüfungstermin (Theorie oder Praxis) bei TÜV SÜD eingegangen sein bzw. am besten vor Festlegung des Prüftermins abklären.
  • Muss ich den Zahlungsbeleg bei der Prüfung vorlegen?

    Nein, bei rechtzeitigem Zahlungseingang wird die Zahlung im System ausgewiesen. Da es bei Zahlung/Überweisung erst kurz vor dem Prüfungstermin zu Überschneidungen kommen kann, sollten Sie den Nachweis in diesen Fällen zur Prüfung mitbringen. Die Anzeige in Ihrem Drives Club (grüner Haken bei „Gebühr bezahlen“) ist hierfür geeignet.

  • Wie erkennt die Fahrschule, dass ich bereits bezahlt habe?

    Sobald die Zahlung erfolgt ist, erkennt die Fahrschule dies in OSF (Online Service Fahrschule) und der Prüfungstermin kann wie geplant durchgeführt werden.

  • Was passiert, wenn die Zahlung nicht bis 6 Tage vor der Prüfung erfolgt?

    Erfolgt bis 6 Tage vor dem Prüfungstermin (Theorie oder Praxis) kein Zahlungseingang, muss die Zahlung bis zum Prüfungstermin erfolgen. Entweder an einem TÜV SÜD Service-Center oder per Überweisung bzw. „barzahlen.de“. In diesen Fällen bringen Sie bitte den Nachweis dazu zur Prüfung mit. Die Anzeige in Ihrem Drives Club (grüner Haken bei „Gebühr bezahlen“) ist hierfür geeignet.

  • Was ist, wenn die Fahrschule direkt mit TÜV SÜD abrechnet?

    Rechnet die Fahrschule direkt mit TÜV SÜD ab, wird kein Kostenvorschuss von TÜV SÜD an den Bewerber/die Bewerberin versandt. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt dann zwischen der Fahrschule und dem Bewerber/der Bewerberin.

  • Was mache ich, wenn mir im Drivers Club kein Kostenvorschuss angezeigt wird?
    Steht in Ihrem Drives Club, dass die Gebühr mit Ihrer Fahrschule abgerechnet wird, müssen Sie nichts unternehmen. 
    Ansonsten wenden Sie sich bitte an unser Kunden-Service-Center unter 0800 8888 090. 
  • Was ist zu tun, wenn sich meine Anschrift geändert hat?

    Bitte teilen Sie diese Änderung unmittelbar Ihrer zuständigen Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde mit. Um die Kommunikation in Bezug auf Ihre in Zukunft anstehen Prüfungen bei TÜV SÜD zu vereinfachen - geben Sie bei dieser Gelegenheit, am besten Ihre E-Mail-Adresse bei der Behörde direkt mit an. 

  • Ich wechsle zu einer anderen Fahrschule. Was passiert mit meiner bereits gezahlten Prüfgebühr?

    Bereits bezahlte Prüfungsgebühren bleiben erhalten.

  • Ich möchte meine Ausbildung beenden. Was passiert mit meiner bereits gezahlten Prüfgebühr?

    Zahlung per Überweisung:
    Wurden die Leistungen per Überweisung bezahlt, erfolgt Rückerstattung auf die entsprechende Bankverbindung.

    Zahlung bar am TÜV SÜD Service-Center oder per „barzahlen.de“
    Wurden die Leistungen bar eingezahlt oder per „barzahlen.de“ erfolgt die Rückerstattung mit folgendem Formblatt Download Rückerstattung. Dazu legen Sie dies bitte an einem TÜV SÜD Service Center in Ihrer Nähe zur weiteren Bearbeitung vor. Zur Identifikation benötigen wir Ihren Personalausweis.

  • Was ist ein Kostenbescheid?

    Der Kostenbescheid wird nach Abschluss des Prüfauftrages erstellt und umfasst eine Aufstellung aller amtlichen Gebühren Ihrer durchgeführten Leistungen. Sie finden ihn nach Ihrer letzten bestanden Prüfung im Drivers Club.

 

„Barzahlen.de“ - Einstellung des Services ab dem 01.03.2025

Bitte beachten Sie, dass der Service Barzahlen.de ab dem 01.03.2025 eingestellt wird. Sollten Sie vor dem genannten Datum einen Barcode für Barzahlen.de mit dem Kostenvorschuss erhalten haben, können Sie den Service weiterhin uneingeschränkt nutzen.

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